Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1867/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20301
VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1867/10 (https://dejure.org/2010,20301)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.11.2010 - 11 K 1867/10 (https://dejure.org/2010,20301)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. November 2010 - 11 K 1867/10 (https://dejure.org/2010,20301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ermessensausübung bei einer Befristung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung als integrierter Bestandteil einer Aufenthaltserlaubnis; Isolierte Anfechtbarkeit und Aufhebbarkeit der Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausrichtung der Ermessensentscheidung über die Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis an deren Zweck; Ausrichtung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 7 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 26 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 25 Abs. 5, LVwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 1, GG Art. 6, GG Art. 8 EMRK
    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Befristung, Geltungsdauer, Ermessen, Verpflichtungsklage, familiäre Beistandsgemeinschaft, Eltern-Kind-Verhältnis, Aufenthaltszweck, Nebenbestimmung, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1867/10
    Bei ihrer Ermessensentscheidung über die Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis hat die Ausländerbehörde zudem die öffentlichen Interessen und die schutzwürdigen privaten Belange hinreichend abzuwägen und dabei die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.09.2006 - 1 C 20/05 - NVwZ 2007, 470).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1867/10
    Zwar ist nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts die Anfechtungsklage gegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2/00 - BVerwGE 112, 221).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 11 S 378/08

    AufenthV § 39 Nr 5 verlangt Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers bei

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1867/10
    Als integrierender Bestandteil einer Aufenthaltserlaubnis ist die Befristung aber nicht isoliert anfechtbar und aufhebbar (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 05.03.2008 - 11 S 378/08 - VBlBW 2008, 353 zur auflösenden Bedingung; VG Stuttgart, Urt. v. 29.06.2009 - 11 K 1870/09 - InfAuslR 2009, 395 zur Befristung einer Duldung).
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1867/10
    Aufgrund dieser gelebten Vater-Kind-Beziehung liegt ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis nach Art. 6 Abs. 2 GG, Art. 8 EMRK vor (vgl. VGH München, Beschl. v. 22.07.2008 - 19 CE 08.781 - InfAuslR 2009, 158 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 29.06.2009 - 11 K 1870/09

    Erteilung einer befristeten Duldung

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1867/10
    Als integrierender Bestandteil einer Aufenthaltserlaubnis ist die Befristung aber nicht isoliert anfechtbar und aufhebbar (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 05.03.2008 - 11 S 378/08 - VBlBW 2008, 353 zur auflösenden Bedingung; VG Stuttgart, Urt. v. 29.06.2009 - 11 K 1870/09 - InfAuslR 2009, 395 zur Befristung einer Duldung).
  • VG Freiburg, 13.05.2011 - 4 K 664/11

    Ermessen, Geltungsdauer, Auslländerbehörde, Ausreisehindernis,

    Der Kläger wendet sich mit der vorliegenden Klage gegen die Ablehnung der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von zwei Jahren im Bescheid der Beklagten vom 14.02.2011 und gegen die nur bis zum 15.08.2011 ausgesprochene Befristung der Geltungsdauer der ihm am 16.02.2011 verlängerten Aufenthaltserlaubnis und er begehrt eine neue (Ermessens-)Entscheidung der Beklagten über seinen Verlängerungsantrag ( zur Verpflichtungsklage als zulässige Klageart vgl. VG Stuttgart, Urteile vom 15.03.2011 - 6 K 5085/10 - und vom 29.11.2010 - 11 K 1867/10 -, juris, m.w.N. ).

    Die Bestimmung der Geltungsdauer dieser Aufenthaltserlaubnis steht nach § 26 Abs. 1 Satz 1 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde ( VG Stuttgart, Urteile vom 15.03.2011 und vom 29.11.2010, a.a.O. ).

    Im Fall einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG darf die Ermessensentscheidung an der Prognose ausgerichtet werden, wann mit einem Wegfall des Ausreisehindernisses zu rechnen ist ( siehe § 26 Abs. 2 AufenthG; VG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2010, a.a.O.; Burr, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand: April 2011, Bd. 2, § 26 RdNr. 4 ).

  • VG Stuttgart, 15.03.2011 - 6 K 5085/10

    Befristung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis; Auslegung von § 26 Abs.

    Als integrierender Bestandteil einer Aufenthaltserlaubnis ist die strittige Befristung nicht isoliert anfechtbar (ebenso VG Stuttgart, Urt. v. 29.11.2010 - 11 K 1867/10 -, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht